ENTSENDUNG DER MITARBEITER NACH DEUTSCHLAND

Bedingungen zur Erbringung der grenzüberschreitenden Dienstleistungen durch Entsendung der Mitarbeiter werden in Deutschland durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AentG, Meldeverordnung-AEntGMeldV sowie das Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt.

Anmeldung der Erbringung von Dienstleistungen bei der zuständigen Gewerbekammer
Gehört Ihre Tätigkeit in Deutschland unter zulassungspflichtiges Gewerbe, erledigen wir für Sie die Anmeldung bei der örtlich zuständigen Stelle der Gewerbekammer. Die Anmeldung gilt 12 Monate.

• Meldung der Entsendung bei Zollamt
Vor Beginn der Erbringung von Dienstleistungen erledigen wir für Sie die Meldung bei der deutschen Zollverwaltung.

Freistellungsbescheinigung * 
Die Tätigkeit des Baugewerbes und der Montage wird in Deutschland im Fall von Zusammenarbeit mit ausländischen Unternehmen mit dem Bauabzugssteuer in Höhe von 15%, die vom Auftraggeber abzuführen sind, besteuert. Durch die Vorlage der Freistellungsbescheinigung seitens des slowenischen Unternehmens entfällt die Abführung der Steuer. Wir erledigen für Sie die Beantragung der Freistellungsbescheinigung.

Umsatzsteuerliche Registrierung *
 Wir erledigen für Sie die Beantragung der deutschen Ust-ID-Nummer.

Vertretung vor deutschen Behörden und Organen *
Im Fall von Verfahren vor den deutschen öffentlichen Behörden und Organen (Zoll, Handwerkskammer, SOKA-BAU, Finanzamt) erstellen wir für Sie Anträge, Beschwerden, Rechtfertigungen und sonstige Schreiben in deutscher Sprache.

* Vorbehaltsaufgaben werden durch einen in Kooperation stehenden Steuerberater erledigt.


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